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Hygieneinspektion nach VDI 6022: Pflicht, Fristen und die Verantwortung des Betreibers

Probenahme bei einer Hygieneinspektion nach VDI 6022

Kaum eine Frage erreicht uns häufiger als diese: Ist die Hygieneinspektion nach VDI 6022 eigentlich vorgeschrieben, oder ist sie eine Empfehlung? Die Antwort ist kürzer, als viele erwarten, und sie hat Folgen für jeden, der eine raumlufttechnische Anlage betreibt.

Ist die Hygieneinspektion verpflichtend?

Die VDI 6022 ist eine Richtlinie, kein Gesetz. Daraus schließen viele Betreiber, sie sei unverbindlich. Dieser Schluss ist der teuerste Irrtum in diesem Themenfeld.

Denn die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für die Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen. Die Pflicht, diesen Stand einzuhalten, ergibt sich an anderer Stelle: aus dem Arbeitsschutzrecht, etwa der Arbeitsstättenverordnung, aus der Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten und Besucher, im Gesundheitswesen zusätzlich aus den Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Kommt es zu einem Schaden, ist die Frage nicht, ob eine Richtlinie verbindlich war. Die Frage ist, ob der Betreiber getan hat, was fachlich geboten war. Und der Maßstab dafür ist genau diese Richtlinie.

Aus dieser Konstellation stammt der Begriff, der in der Fachdiskussion häufig fällt: Organisationsverschulden. Gemeint ist der Vorwurf, ein Betrieb habe seine Abläufe nicht so organisiert, dass erkennbare Risiken beherrscht werden. Eine dokumentierte, fristgerechte Hygieneinspektion ist der einfachste Weg, diesem Vorwurf zu begegnen.

Welche Fristen gelten

Die Richtlinie unterscheidet nach der Ausstattung der Anlage. Entscheidend ist, ob eine Anlage Wasser zur Luftbefeuchtung einsetzt oder erdverlegte Luftleitungen hat. Beides erhöht das hygienische Risiko, weil Feuchtigkeit und Kondensat das Wachstum von Mikroorganismen begünstigen.

AnlageHygieneinspektion
RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung oder erdverlegten Luftleitungenalle zwei Jahre
RLT-Anlagen ohne Luftbefeuchtung und ohne erdverlegte Luftleitungenalle drei Jahre
Neue AnlagenHygieneerstinspektion nach Fertigstellung vor der Inbetriebnahme

Ergänzend sieht die Richtlinie Hygienekontrollen in kürzeren Abständen vor. Sie sind deutlich kleiner im Umfang und dienen dazu, Veränderungen früh zu bemerken, bevor sie zum Befund werden.

Was bei einer Hygieneinspektion tatsächlich passiert

Eine Hygieneinspektion ist keine Sichtprüfung mit Klemmbrett. Sie umfasst die systematische Begutachtung aller luftführenden Bauteile: Außenluftansaugung, Filterstufen, Wärmeübertrager, Ventilatoren, Schalldämpfer, Befeuchter, Kanalsystem und Luftdurchlässe. Dazu kommen hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen, in der Regel Abklatschproben von Oberflächen, Luftkeimmessungen, bei denen die Zuluft mit der Außenluft verglichen wird, und bei Anlagen mit Befeuchtung die Untersuchung des Befeuchterwassers.

Am Ende steht ein Bericht mit Befunden, Fotodokumentation, Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen. Dieser Bericht ist das eigentliche Ergebnis, denn er ist der Nachweis gegenüber Behörden, Auditoren und Versicherern.

Wer sie durchführen darf

Die Richtlinie knüpft die Durchführung an eine nachgewiesene Qualifikation: Hygieneinspektionen führen Fachkräfte mit einer Schulung nach VDI 6022 Blatt 4, Kategorie A, durch. Bei IGIENAIR übernehmen das ausschließlich eigene, festangestellte Fachkräfte, keine Subunternehmer. Das Unternehmen ist darüber hinaus nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 zertifiziert. Diese Zertifizierungen betreffen das Unternehmen und seine Prozesse, während die Qualifikation nach VDI 6022 an der einzelnen Fachkraft hängt. Beides gehört zusammen, ist aber nicht dasselbe.

Was passiert, wenn nichts passiert

Der häufigste Fall ist kein dramatischer. Er sieht so aus: Die Anlage läuft, es beschwert sich niemand, die Inspektion wird verschoben. Zwei Jahre später steht eine Begehung an, ein Audit, eine Beschwerde über die Luftqualität oder ein Schadensfall, und dann fehlt der Nachweis für einen Zeitraum, den niemand mehr rückwirkend herstellen kann.

Der zweite Fall ist der technische: Verschmutzung in den Kanälen senkt die Luftleistung, treibt den Energieverbrauch und verkürzt die Lebensdauer von Bauteilen. Was als Hygienethema beginnt, wird zum Kostenthema. Zeigt die Inspektion Handlungsbedarf, folgt die Reinigung nach VDI 6022.

Checkliste für Betreiber

  • Liegt für jede RLT-Anlage eine aktuelle Hygieneinspektion vor?
  • Ist bekannt, welche Anlagen Luftbefeuchtung oder erdverlegte Luftleitungen haben?
  • Ist die Hygieneerstinspektion neuer Anlagen dokumentiert?
  • Wurden die Mängel aus dem letzten Bericht abgearbeitet?
  • Ist die Qualifikation des eingesetzten Personals belegt?

Einen Überblick über alle Prüfpflichten finden Sie auf unserer Seite Betreiberpflichten für RLT-Anlagen sowie Rückkühlwerke.

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Fragen zur Hygieneinspektion nach VDI 6022

Alle zwei Jahre bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung oder erdverlegten Luftleitungen, alle drei Jahre bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung und ohne erdverlegte Luftleitungen. Neue Anlagen erhalten nach Fertigstellung vor der Inbetriebnahme eine Hygieneerstinspektion.

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