Digestorium: Die Laborabzug Prüfung nach DIN EN 14175

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Digestorium und die Laborabzug Prüfung: Sorgen Sie für hygienische Luft für Ihre Labormitarbeiter

Die Arbeit im Labor kann gefährlich sein: Nicht selten setzen Reaktionen giftige Dämpfe oder Gase frei, die gesundheitliche Schäden wie Atemwegsreizungen oder Verätzungen hervorrufen können. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge (auch Digestorien genannt) in einem Labor sind darauf ausgelegt, Gefahrenquellen dieser Art effektiv und schnell zu begegnen.

Digestorien beseitigen Gefahrenquellen

Jedoch können sich im Betrieb Ablagerungen im Laborabzug bilden, die seine Leistung beeinträchtigen. Das bedeutet eine potentielle Gefahr für Labormitarbeiter. Die Prüfung am Laborabzug (Digestorium) und im Bedarfsfall Reinigung der Digestorien spielt daher eine wichtige Rolle im Arbeits- sowie im Gesundheitsschutz und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Mehr Informationen: • HäufigkeitPrüferPrüfungWarum Igienair

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Ob Filterintegritätstest, OP Raum Prüfung oder Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047 – als zertifizierter Dienstleister ist Igienair Ihr starker Partner für alle Leistungen rund um hygienisch saubere Luft. Gerne erstellen wir für Sie einen ganz individuellen Hygieneplan zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, Materialien oder Produkte – sprechen Sie mit unseren Experten!

Digestorien und Prüfung am Laborabzug: Wie oft muss es geprüft werden?

Das Prüfintervall für Laborabzüge wird durch verschiedene Normen und Vorschriften bestimmt:

  • DGUV Information 213-850:
    Die Laborrichtlinie „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ bestimmt, dass die Prüfung am Laborabzug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt wird.
  • Arbeitsstättenverordnung §4:
    Hier ist festgelegt, dass die Arbeitsstätten den hygienischen Anforderungen entsprechend gereinigt und festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden müssen.
  • TRGS 526:
    Auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe nennen für die regelmäßige Prüfung am Laborabzug durch eine dafür befähigte Person ein mindestens jährliches Intervall.

Ausnahmen beziehungsweise die Verlängerung des Prüfinterfalls auf maximal 3 Jahre sind nur bei selbstüberwachenden Funktionskontrollen am Laborabzug erlaubt.

Wer darf die Prüfung am Laborabzug, bzw. Digestorium vornehmen?

Die Laborabzug Prüfung darf nur von einer dazu befähigten Person durchgeführt werden. Als fachkundig und entsprechend fähig wird angesehen, wer:

  • aufgrund der Fachausbildung oder seiner Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Abzugsprüfung erlangt hat.
  • mit den entsprechenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien, DGUV Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik (VDE-Bestimmungen, DIN-Normen u.ä.) vertraut ist.

Ziel ist es, dass die Person dazu befähigt ist, den arbeitssicheren Zustand von Laborabzügen fachgerecht zu beurteilen.

Laborabzug Prüfung und Digestorien – was beinhalten die Prüfungen?

Für die jährlich durchzuführende Prüfung von Laborabzügen, Digestorien sowie Gefahrgutschränken sind die entsprechenden Spezifikationen in der DIN EN 14175 enthalten.

Die Prüfung am Digestorium wird dabei in mehrere Schritte unterteilt:

  • Allgemeine Sichtprüfung:
    Hierbei kontrolliert der Experte unter anderem, ob  Verglasung und Arbeitsfläche in Ordnung sind, ob Ablagerungen an der Rückwand erkennbar sind, der allgemeine Abzugsaufbau stimmt und ob sich der Fronschieber ordnungsgemäß – also ohne Störungen durch Messgeräte, Aufbauten o.ä. – schließen lässt.
  • Kontrolle der Frontschiebermechanik:
    Bei dieser Kontrolle wird überprüft, ob sich der Frontschieber leicht bewegen und verschließen lässt, stufenlos verstellbar ist und in jeder Position selbständig hält. Sind bei der Veränderung der Frontschieberstellung Geräusche zu vernehmen, kann dies ein Hinweis auf einen Defekt sein. Auch der Seilzug wird auf Beschädigungen überprüft.
  • Überprüfung der lufttechnischen Funktion:
    Zur Prüfung der lufttechnischen Funktion muss der Prüfer einige Vorbereitungen treffen. So muss der Frontschieber 100 mm geöffnet und die Seitenöffnungen sowie Frontschieberöffnungen geschlossen werden. Auch die Zugangstüren zum Raum sollten geschlossen sein. Für Laborabzüge, die nach Oktober 1993 in Betrieb genommen wurden, gelten die Herstellerangaben zur lufttechnischen Funktion. Für ältere Modelle gibt es gesonderte Festlegungen, die Ihr Experte von Igienair gerne näher erläutert.

Nach der erfolgreichen Prüfung am Laborabzug sind die Ergebnisse detailliert zu dokumentieren.

Digestorien & Laborabzug Prüfung: Setzen Sie mit Igienair auf einen verlässlichen Partner für technische Hygiene

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Schreiben Sie uns noch heute,

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