VDI 2052 & BGR 111

Die Norm VDI 2052 beschreibt als Stand der Technik die zeitlich definierten Prüfungen der Bauteile sowie die Notwendigkeit einer Reinigung der Anlagen. Dadurch soll neben dem hygienischen Betrieb der Anlage, vor allem auch der Brandschutz gewährleistet werden. Durch Ablagerungen von Wasser-Fett-Molekühlen entsteht eine gefährliche Brandlast, die im Brandfall in vielen Fällen nur schwer oder auch überhaupt nicht mehr zu löschen ist.

Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen sind nach Einheitsblatt VDMA 24186-0 und -1 durchzuführen, es sei denn, der Betrieb erfordert kürzere Wartungsintervalle. Es sind Aufzeichnungen sowohl über die Betriebsstunden als auch über die Wartungsarbeiten zu führen, wobei die von Seiten der Hersteller bzw. Lieferanten gemachten Wartungsangaben zu berücksichtigen sind. Die Funktion der Sicherheitseinrichtungen und Kontrolllampen ist regelmäßig zu überprüfen. Der Beladungsendzustand der Feinstaubfilter ist durch eine Warneinrichtung zu melden. Aktivkohlefilter sind mindestens zweimal pro Jahr durch einen Sachkundigen auf ihre geruchsabscheidende Wirkung zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Küchenlüftungshauben und ihre Komponenten sind täglich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren. Küchenlüftungsdecken und ihre Komponenten sind monatlich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für den Deckenhohlraum, sofern dieser mit der Küchenabluft in Verbindung kommen kann. Einrichtungen der Abluftanlage (z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.

Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) schreibt vor, dass die Prüfung und Reinigung muss leicht und sicher durchgeführt werden können. Dies wird bei Luftleitungen z.B. erreicht, wenn an Abzweigungen, Querschnittsänderungen und Bögen sowie am Einbauort von Komponenten Revisionsöffnungen in den Luftleitungen vorhanden sind. Bei geraden Luftleitungen sollten ca. alle 3 m Revisionsöffnungen vorgesehen werden.

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