Leistungen

Betreiberpflichten für RLT-Anlagen sowie Rückkühlwerke

  • Eigenes FachpersonalÜber 95 festangestellte, regelmäßig geschulte Mitarbeiter
  • ZertifiziertISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001, FGK-geprüfte Arbeitsmethoden, WHG-Fachbetrieb
  • Regional vor OrtNeun Niederlassungen, kurze Reaktionszeiten, feste Ansprechpartner
  • Klare DokumentationBefunde mit Bilddokumentation, Prioritäten und Handlungsempfehlungen
  • Wenig BetriebsunterbrechungAusführung abgestimmt auf Ihren Betriebsablauf
  • ErfahrungÜber 4.000 Hygieneinspektionen im Jahr, mehr als 14.000 Kunden

BETREIBERVERANTWORTUNG

Wer Betreiber einer RLT-Anlage oder eines Rückkühlwerks ist und was er verantwortet

Betreiber ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine raumlufttechnische Anlage oder ein Rückkühlwerk hat. Das ist in der Regel der Eigentümer, der Arbeitgeber oder das Unternehmen, das die Anlage nutzt. Aufgaben können schriftlich an Facility Management oder Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt beim Betreiber.

Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die Anlage hygienisch einwandfrei und sicher betrieben wird. Maßstab sind bei RLT-Anlagen die anerkannten Regeln der Technik, allen voran die VDI 6022. Für Rückkühlwerke gelten die 42. BImSchV und die VDI 2047 Blatt 2. Kommt es zu Beschwerden oder einem Schadensfall, wird geprüft, ob diese Regeln eingehalten und die Prüfungen nachweisbar dokumentiert wurden.

Eine vollständige, aktuelle Dokumentation reduziert das Haftungsrisiko des Betreibers. Ausschließen lässt es sich nicht. Entscheidend ist, dass Prüfungen fristgerecht erfolgen, Mängel bewertet und Maßnahmen nachvollziehbar umgesetzt werden.

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Fachkraft prüft eine RLT-Anlage

PFLICHTEN UND NACHWEISE

Welche Prüfungen und Nachweise für RLT-Anlagen sowie Rückkühlwerke relevant sind

Regelwerk Betrifft Was der Betreiber nachweisen sollte
Hygieneinspektion nach VDI 6022 Alle raumlufttechnischen Anlagen Hygieneerstinspektion bei Neuanlagen nach Fertigstellung vor der Inbetriebnahme. Wiederholungsinspektion alle zwei Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtung oder erdverlegten Luftleitungen, alle drei Jahre bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung und ohne erdverlegte Luftleitungen. Prüfbericht mit Bewertung und Maßnahmen. Nachweis der Hygienequalifikation des eingesetzten Personals.
DIN 1946-4 RLT-Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens, insbesondere OP-Räume Abnahme und Qualifizierung der Raumklasse, wiederkehrende Prüfungen und hygienische Kontrollen, dokumentiert für Hygienefachpersonal und Behörden.
VDI 2047 Blatt 2 und 42. BImSchV Rückkühlwerke wie Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen. RLT-Anlagen mit adiabater Kühlung fallen nicht darunter, für sie gilt die VDI 6022. Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme, Anzeige bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Erstbefüllung, bei Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern betriebsinterne Überwachung mindestens alle zwei Wochen und Laboruntersuchung mindestens alle drei Monate, bei Kühltürmen im Sinne der Verordnung Laboruntersuchung auf Legionellen mindestens monatlich, Betriebstagebuch, Prüfung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A alle fünf Jahre.
GModG §§ 74 bis 78 (bis Juli 2026 GEG) Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf Energetische Inspektion erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile, danach spätestens alle zehn Jahre, durch berechtigte Fachleute. Inspektionsbericht mit Registriernummer.
VDI 3810 Blatt 4 Raumlufttechnische Anlagen im laufenden Betrieb Richtlinie zum Betreiben und Instandhalten raumlufttechnischer Anlagen. Sie beschreibt die Organisation des Betriebs, Zuständigkeiten, Kontrollen und deren Dokumentation und ergänzt die hygienischen Anforderungen der VDI 6022.

Welche Anforderungen für Ihre Anlage im Einzelnen gelten, hängt von Anlagentyp, Nutzung und Ausstattung ab. Wir klären das mit Ihnen vor Ort.

SELBSTCHECK

Sechs Fragen für Betreiber von RLT-Anlagen sowie Rückkühlwerken

Wenn Sie eine dieser Fragen nicht sicher mit Ja beantworten können, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen Ihrer Anlage.

Liegt für jede RLT-Anlage eine aktuelle Hygieneinspektion nach VDI 6022 vor?

Ist die Erstinspektion vor Inbetriebnahme dokumentiert?

Ist die Hygienequalifikation des Personals belegt, das an der Anlage arbeitet?

Gibt es einen Prüfbericht mit bewerteten Mängeln und konkreten Maßnahmen?

Sind durchgeführte Reinigungen mit Umfang und Ergebnis dokumentiert?

Sind Rückkühlwerke nach 42. BImSchV angezeigt und werden sie regelmäßig beprobt?

UNVERBINDLICH ANFRAGEN

Betreiberpflichten prüfen lassen

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Anlage und den gewünschten Umfang. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen zeitnah ein qualifiziertes, unverbindliches Angebot.

Sie haben vorab Fragen? Unser Team berät Sie gern persönlich und klärt mit Ihnen, welche Prüfung oder Reinigung für Ihre Anlage vorgeschrieben ist.