Leistungen

Energetische Inspektion
von Klimaanlagen nach GEG 2020

ENERGETISCHE INSPEKTION

Energetische Inspektion von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen nach GEG 2020

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen spielt nicht nur eine zentrale Rolle bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern bietet auch erhebliche Vorteile für Betreiber und Nutzer. Durch regelmäßige Überprüfung und Wartung können nicht nur die Betriebskosten signifikant gesenkt werden, sondern auch die Lebensdauer der Anlagen verlängert sich.

Das führt zu einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und trägt gleichzeitig zu einem verbesserten Raumklima bei. Abgenutzte oder defekte Komponenten werden frühzeitig erkannt und können proaktiv ausgetauscht werden, was das Risiko von Ausfällen minimiert.

Die Investition in eine solche Inspektion ist somit nicht nur eine Pflichtmaßnahme, sondern auch eine kluge betriebliche Entscheidung, die langfristige Einsparungen und mehr Komfort verspricht.

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Energetische Inspektion einer Lüftungsanlage durch Igienair

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)

Die Inspektionspflicht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fordert von Betreibern die Inspektion von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden. Die Inspektionspflicht ist in den §§ 74 bis 78 GEG geregelt.

Doch auch in eigenem Interesse sollten Betreiber ihre Anlagen regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen wie der IGIENAIR GmbH prüfen lassen, um eine ordnungsgemäße Funktionsweise und einen energieeffizienten Betrieb sicherzustellen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)

Grundlagen und Ziele

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 hat das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Ein zentraler Bestandteil ist die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen, die insbesondere für Anlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW gilt.

Diese Regulierungen sollen sicherstellen, dass Klimaanlagen effizient betrieben werden und nicht unnötig Energie verschwenden. Die regelmäßigen Inspektionen schaffen Transparenz über den Zustand der Anlagen und liefern konkrete Hinweise zur Optimierung der Systeme.

Die Kombination aus gesetzlicher Verpflichtung und wirtschaftlichen Einsparpotenzialen macht die energetische Inspektion zu einem entscheidenden Baustein einer nachhaltigen Gebäudebewirtschaftung.

ANFORDERUNGEN

Gesetzliche Anforderungen an die energetische Inspektion von Klimaanlagen

Gesetzliche Anforderungen bei der energetischen Inspektion

Die Inspektion muss durch eine fachkundige Person oder Organisation durchgeführt werden, die über die erforderliche Qualifikation verfügt. Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht mit Bewertung des energetischen Zustands und Hinweisen auf Verbesserungsmöglichkeiten.

Für die Durchführung ist die DIN SPEC 15240 maßgeblich: Stufe A für einfache Klimaanlagen, Stufe B für komplexe kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen. Zusätzlich ist eine Bewertung des Standes der Technik nach § 75 GEG erforderlich.

Der Bericht ist vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. So schaffen Sie Nachweisbarkeit, Rechtssicherheit und eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen.

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FRISTEN

Fristen für Inspektionspflichten gemäß § 76 GEG 2020

Für die erste energetische Inspektion nach § 76 GEG ist entscheidend, in welchem Jahr die Klimaanlagen bzw. kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen in Betrieb genommen oder wesentliche Bauteile erneuert wurden:

Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile durchzuführen.

Danach ist die energetische Inspektion in der Regel alle zehn Jahre zu wiederholen. Wir unterstützen Sie bei der Fristenplanung und koordinieren die Prüfung so, dass Ihr Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.

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BRANCHEN

Energetische Inspektion in unterschiedlichen Nutzungen

Von Kliniken über Produktionshallen bis zu Großküchen: überall, wo leistungsstarke Klima- und Lüftungstechnik im Einsatz ist, unterstützen wir Betreiber bei der Erfüllung der GEG-Pflichten. Wir bieten die energetische Inspektion nach GEG 2020 und DIN SPEC 15240 branchenspezifisch und praxisnah an. Ob in Krankenhäusern, der Pharmaindustrie, der Lebensmittelverarbeitung, der Industrie, der Gastronomie oder in kommunalen Einrichtungen – wir kennen die unterschiedlichen Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen in jeder Branche.

BETREIBERPFLICHTEN

Pflichten für Betreiber von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen

Ein bedarfsgerechter und energieeffizienter Betrieb einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage erfordert regelmäßige Wartung und Kontrolle. Gemäß GEG besteht für Betreiber die Pflicht, solche Anlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt regelmäßig energetisch inspizieren zu lassen.

Befinden sich gleichartige Anlagen in vergleichbaren Nichtwohngebäuden, besteht die Möglichkeit, stellvertretend stichprobenartige Inspektionen durchzuführen. Weitere Ausnahmen für Klimaanlagen in Wohngebäuden sind in § 74 GEG geregelt.

Gewinnen Sie Rechtssicherheit und erfahren Sie, mit welchen meist einfachen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihrer Anlagen nachhaltig verbessern können.

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Betreiberpflichten bei der energetischen Inspektion

NORM & LEISTUNG

Pflichtbewertung und energetische Inspektion gemäß DIN SPEC 15240 durch die IGIENAIR GmbH

Pflichtbewertung nach § 75 GEG

Wir prüfen und bewerten den Stand der Technik Ihrer Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen und bescheinigen dies nach den Anforderungen des § 75 GEG.

Stufe A – einfache Klimaanlagen

Energetische Inspektion nach Stufe A der DIN SPEC 15240:2019-03 für Split- und Multi-Split-Klimaanlagen, VRF-Klimaanlagen sowie reine Kaltwasseranlagen mit einer Nennkälteleistung bis 70 Kilowatt.

Stufe B – komplexe Anlagen

Energetische Inspektion nach Stufe B der DIN SPEC 15240:2019-03 für klimatisierte Nutzungsbereiche und Gebäude mit umfangreicher Anlagentechnik und einer Nennkälteleistung von mehr als 70 Kilowatt. Zur Feststellung der Energieeffizienz führen wir Messungen je RLT-Gerät zu Luftvolumenstrom, Ventilatorwirkleistung und statischer Druckerhöhung durch, soweit technisch möglich.

Zusätzliche Leistungen

Dichtigkeitsmessungen und Messungen der Druckverteilung im RLT-Gerät.

IHRE VORTEILE

Warum IGIENAIR als starken Partner bei energetischen Inspektionen von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen nach GEG 2020 wählen?

Sie gewinnen Rechtssicherheit

Mit einer energetischen Inspektion Ihrer Anlagen durch uns werden sämtliche Prüfanforderungen nach aktuell geltendem Recht erfüllt.

Sie sparen Geld

Unsere Experten haben stets wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Blick, wenn es um mögliche Verbesserungen geht. Das hilft effektiv Energiekosten zu senken.

Sie sichern sich Neutralität

Als unabhängige Sachverständigenorganisation beurteilen und prüfen wir neutral und objektiv.

Sie prüfen mit qualifizierten Ingenieuren

Die Inspektion führt eigenes, festangestelltes Fachpersonal mit ingenieurtechnischer Qualifikation durch – Ihre Klima- und kombinierten Klima-/Lüftungsanlagen werden fachgerecht bewertet.

Sie erhalten konkrete Optimierungsempfehlungen

Sie bekommen priorisierte, wirtschaftlich bewertete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung – als belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur energetischen Inspektion

Betreiber von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden sind verpflichtet, diese regelmäßig energetisch inspizieren zu lassen. Die Pflicht ist in den §§ 74 bis 78 GEG geregelt.