Betreiber ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine raumlufttechnische Anlage oder ein Rückkühlwerk hat. Das ist in der Regel der Eigentümer, der Arbeitgeber oder das Unternehmen, das die Anlage nutzt. Aufgaben können schriftlich an Facility Management oder Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt beim Betreiber.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die Anlage hygienisch einwandfrei und sicher betrieben wird. Maßstab sind bei RLT-Anlagen die anerkannten Regeln der Technik, allen voran die VDI 6022. Für Rückkühlwerke gelten die 42. BImSchV und die VDI 2047 Blatt 2. Kommt es zu Beschwerden oder einem Schadensfall, wird geprüft, ob diese Regeln eingehalten und die Prüfungen nachweisbar dokumentiert wurden.
Eine vollständige, aktuelle Dokumentation reduziert das Haftungsrisiko des Betreibers. Ausschließen lässt es sich nicht. Entscheidend ist, dass Prüfungen fristgerecht erfolgen, Mängel bewertet und Maßnahmen nachvollziehbar umgesetzt werden.
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