Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Gültigkeit der Angebote beträgt 3 Monate.
2. Die angegebenen Preise beziehen sich auf Durchführungen an Werktagen, von Montag bis Freitag jeweils von 6:00 bis 21:00 Uhr.
3. Verpflichtungen Igienair GmbH
3.1 Standardmäßig kommt zu Ihnen ein Technikerteam, bestehend aus einem erfahrenen Serviceleiter und einem Assistenten. Nach besonderer schriftlicher Vereinbarung kann die Anzahl der Teams aufgestockt werden.
3.2 Jedes Team verfügt über eigene Geräte und Ausstattung. Jeder Mitarbeiter der Igienair GmbH verfügt über eine eigene angepasste Schutzausrüstung (PSA).
3.3 Unsere Teams wenden die Durchführungsmethoden in Abhängigkeit von den örtlichen Einsatzbegebenheiten sowie den Zugangsmöglichkeiten zu den beschriebenen Anlagen an.
3.4 Die Mitarbeiter der Igienair GmbH erhalten eine branchenbezogene Schulung und werden in regelmäßigen Abständen hinsichtlich der Personensicherheit geschult und sensibilisiert.
3.5 Igienair GmbH verpflichtet sich die Ausrüstungen und Mittel der jeweiligen Art der Anlagen sowie den äußeren Bedingungen auszuwählen und anzupassen
4. Verpflichtungen des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber wird die Räume für die Durchführungen vorbereiten, d.h., alle losen und leicht beweglichen Gegenstände entfernen.
4.2 Der Auftraggeber wird alle eigenen Mitarbeiter in den Durchführungsbereichen informieren und eventuell notwendige Vorbereitungen zu den Durchführungen veranlassen.
4.3 Um die Fotodokumentation erstellen zu können, muss der Auftraggeber, falls notwendig, rechtzeitig eine Fotogenehmigung beantragen.
4.4 Der Auftraggeber gewährleistet die Versorgung mit Warm- und Kaltwasser
4.5 Der Auftraggeber gewährleistet die Stromversorgung mindestens einphasig 220 V. 16 A.
4.6 Der Auftraggeber schaltet vor unserer Durchführung alle Feuerlösch- und Meldeanlagen ab.
4.7 Der Auftraggeber wird die Igienair GmbH vor Durchführung über den Asbestgehalt von Materialien informieren. Dies gilt auch für den Verdachtsfall.
4.8 Der Auftraggeber wird die Igienair vor Durchführung über Räumlichkeiten informieren, in denen chemische Wirkstoffe insbesondere CMR-Stoffe (krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2) oder Nanopartikel, eingesetzt werden.
4.9 Sofern nicht im Angebot unter Punkt 2 Leistungsbeschreibung schriftlich geregelt, stellt der Auftraggeber die Entsorgung der Reinigungsabfälle bzw. der gesammelten Stoffe sicher. Hierfür stellt der Auftraggeber geeignete Behältnisse zum Sammeln der Stoffe zur Verfügung.
4.10 Sofern nicht im Angebot unter Punkt 2 Leistungsbeschreibung schriftlich geregelt, stellt der Auftraggeber geeignete fahrbare Hebebühnen für Durchführungen ab 3,5m Höhe zur Verfügung.
4.11 Der Auftraggeber gewährleistet Zugänglichkeit und Begehbarkeit seiner Anlagen (auch an abgehängten Lüftungskanälen)
4.12 Sollte lediglich eine Teildurchführung möglich sein, beispielsweise, weil die Anlage durch den Auftraggeber nicht vollständig zugänglich gemacht wird, ist dennoch der vollständige Rechnungsbetrag zu begleichen. Um die Durchführung abzuschließen, ist eine neuerliche Bestellung und Beauftragung des Auftraggebers erforderlich. Der vollständige Rechnungsbetrag wird auch dann fällig, wenn der tatsächliche Auftragsumfang aus einem Grund, den Igienair GmbH nicht zu vertreten hat, geringer ist als in der ursprünglichen Beauftragung.
4.14 Soweit die Anlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt für die Durchführung der Auftragsarbeiten durch Igienair GmbH zur Verfügung steht und sich hierdurch Wartezeiten für das von Igienair GmbH eingesetzte Personal ergeben, werden diese Wartezeiten von Igienair GmbH mit 86€ pro angefangene Stunde pro Mitarbeiter zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Sicherheit
5.1 Der Auftraggeber wird der Igienair GmbH vor Durchführung einen Verantwortlichen benennen. Dieser weist vor Durchführung die Mitarbeiter der Igienair GmbH in die betriebsinterne Unfallprävention ein und händigt dem Serviceleiter der Igienair GmbH einen Präventionsplan aus.
5.2 Der Verantwortliche wird die Mitarbeiter der Igienair GmbH vor Durchführung in die Sicherheitsregeln für Menschen und Material einweisen.
5.3 Igienair GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht im Falle einer Gefahr für Leben, Körper und Gesundheit der Mitarbeiter vor. In diesem Fall behält die Igienair GmbH sich das Recht vor, alle Arbeiten umgehend einzustellen.