Digestorien, Gefahrenstoffschränke und Abzugsanlagen sind u. a. nach den gesetzlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrenstoffverordnung mindestens einmal jährlich zu prüfen und die Ergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren (Gesetzesvorgaben: § 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10, § 11 BetrSichV sowie Anhang I Nr. 2.3 Abs. 7 GefStoffV).
Ebenso werden diese jährlichen Prüfungen in der DGUV 109-002 und der DIN EN 14175 gefordert. Die DIN EN 14175 spezifiziert dabei die erforderlichen Prüfungen.
Mit den Prüfungen sind nur Personen zu beauftragen, die die fachlichen Voraussetzungen für die Prüfungen erfüllen.