Gesetzliche Vorschriften für Laborabzüge

Laborabzüge, auch Digestorien genannt, unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Normen, die in vielen Ländern den sicheren Betrieb und die Nutzung dieser Einrichtungen regeln. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, das Personal in Laboren vor gefährlichen Chemikalien, Dämpfen und anderen Schadstoffen zu schützen und die Umwelt zu schonen.

1. Arbeitsschutzgesetze

In vielen Ländern sind Arbeitsschutzgesetze die Grundlage für die Regelungen über Laborabzüge. Zum Beispiel:

  • Deutschland: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ergreifen müssen. Dies schließt die Nutzung von Abzugshauben bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen ein.
  • Österreich: Die Arbeitsplatzverordnung und das Chemikaliengesetz stellen Anforderungen an die sichere Handhabung von Chemikalien und den Einsatz von Laborabzügen.
  • Schweiz: Hier regelt das Arbeitsgesetz (ArG), dass geeignete technische Schutzmaßnahmen verwendet werden müssen, um Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren.

2. Technische Normen und Richtlinien

Neben den allgemeinen Arbeitsschutzgesetzen existieren spezifische technische Normen:

  • DIN EN 14175: Diese europäische Norm befasst sich mit der Prüfung, der Auswahl und dem Einsatz von Laborabzügen. Sie legt Kriterien für die Konstruktion, die Sicherheit, die Leistung und die Wartung von Abzugshauben fest.
  • BGI 850: In Deutschland regelt die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) zur Sicherheitstechnik die Anforderungen an die Ausführung, Verwendung und Wartung von Laborabzügen.
  • ASHP Standards: In den USA erlassen Organisationen wie die American Society of Health-System Pharmacists (ASHP) Leitlinien zur Sicherheit bei der Handhabung von Chemikalien in Apotheken und Kliniken.

3. Umweltschutzgesetze

Darüber hinaus gibt es Vorschriften, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Emissionen an die Umwelt betreffen:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Deutschland: Regelt die Luftreinhaltung und die Abführung von schädlichen Substanzen an die Atmosphäre. Laborabzüge müssen so gestaltet sein, dass die Emissionen in die Umwelt minimiert werden.
  • REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals): Diese EU-Verordnung stellt Anforderungen an den Umgang mit chemischen Stoffen und verpflichtet Unternehmen zur Registrierung gefährlicher Chemikalien.

4. Schulungen und Dokumentation

Die Vorschriften erfordern auch regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für die Gefahren bei der Nutzung von Laborabzügen zu schärfen und den sicheren Umgang sicherzustellen.

Zudem ist eine Dokumentation über die Wartung und Überprüfung der Laborabzüge notwendig, oft in Form von Wartungsprotokollen oder Prüfberichten, um den Compliance-Anforderungen nachzukommen.

Fazit

Die gesetzlichen Vorschriften für Laborabzüge sind umfangreich und zielen darauf ab, sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Einrichtungen, die Laborabzüge nutzen, sind verpflichtet, sich an diese Richtlinien zu halten und regelmäßige Schulungen sowie Wartungsarbeiten durchzuführen, um den sicheren Betrieb dieser wichtigen Geräte sicherzustellen.

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