Welche Gefährdungen ergeben sich aus unhygienisch betriebenen Verdunstungskühlanlagen?
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Rückkühlwerke, die nicht hygienisch betrieben werden, stellen nicht nur für Mitarbeiter ein Risiko dar. Verschiedene Krankheitsausbrüche (z.B. in Ulm, Jülich und Warstein) machten die enorme Gesundheitsgefahr deutlich: Durch Legionellen verursachte Erkrankungen konnten auf eine Verbreitung der Krankheitserreger durch Rückkühlwerke und Kühltürme zurückgeführt werden. Kein Wunder – schließlich bieten die Systeme den Bakterien ausgezeichnete Lebensbedingungen:
- Das zur Kühlung genutzte Wasser verläuft in einem Kreislauf und nimmt dabei Schmutz und Lebewesen auf, wodurch sich mit der Zeit ein für Legionellen förderlicher Biofilm bildet.
- Das Wasser wird üblicherweise nicht über 60°C erwärmt (was zur Abtötung der Legionellen-Bakterien führen würde), sondern steht vielmehr längere Zeit bei niedrigeren Temperaturen.
Als Reaktion auf die Epidemien übernahm der Gesetzgeber viele Regeln aus der Richtline VDI 2047 verbindlich in die 42. Bundes-Immisionsschutzverordnung (42.BImSchV) – unter anderem auch die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047 vornehmen lassen?
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047 betrifft grundsätzlich alle Anlagen, in denen Wasser verrieselt bzw. versprüht wird oder auf anderem Weg mit der Atmosphäre in Konktakt kommen kann:
- Nasskühltürme mit geschlossenem Primärkreislauf
- offene Nasskühltürme
- Hybridkühltürme
- Verdunstungskondensatoren
- Naturzugkühltürme mit einer Leistung bis zu 200MW
Auch wenn einige Anlagen ausgenommen sind, betrifft die Regelung nicht nur Kraftwerke oder Industriekühltürme, sondern auch Anlagen in Gastronomie, Hotels, im Handel sowie an Bürogebäuden.
Die Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047 muss dabei von einer hygienisch fachkundigen Person vorgenommen werden und zwar immer dann, wenn die Anlage:
- zum ersten Mal in Betrieb genommen wird
- nach Änderungen den Betrieb wiederaufnimmt
- wieder in Betrieb genommen wird, nachdem die gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile mehr als 1 Woche aufgrund Trockenlegung oder Nutzwasserkreislauf-Unterbrechung stillstand