Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG 2020

Energetische Inspektion von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen nach GEG 2020 durch die IGIENAIR GmbH

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen spielt nicht nur eine zentrale Rolle bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern bietet auch erhebliche Vorteile für Betreiber und Nutzer. Durch regelmäßige Überprüfung und Wartung können nicht nur die Betriebskosten signifikant gesenkt werden, sondern auch die Lebensdauer der Anlagen verlängert sich.

Das führt zu einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und trägt gleichzeitig zu einem verbesserten Raumklima bei. Ein weiterer Aspekt ist die erhöhte Betriebssicherheit; abgenutzte oder defekte Komponenten werden frühzeitig erkannt und können proaktiv ausgetauscht werden, was das Risiko von Ausfällen minimiert.

Die Investition in eine solche Inspektion ist somit nicht nur eine Pflichtmaßnahme, sondern auch eine kluge betriebliche Entscheidung, die langfristige Einsparungen und mehr Komfort verspricht.

Die Inspektionspflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fordert von Betreibern die Inspektion von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden. Die Inspektionspflicht ist in §74 bis §78 des GEG 2020 beschrieben.

Doch auch in eigenem Interesse sollten Betreiber ihre Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen wie der IGIENAIR GmbH prüfen lassen, um eine ordnungsgemäße Funktionsweise sicherzustellen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) verlangt von den Betreibern, dass sie Klimaanlagen sowie kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen in bestehenden Gebäuden regelmäßig inspizieren lassen.

Die Vorschrift zur Inspektion ist in den Paragraphen 74 bis 78 des GEG 2020 festgelegt.

Grundlagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 hat das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen, die insbesondere für Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW gilt.

Diese Regulierungen sollen sicherstellen, dass Klimaanlagen effizient betrieben werden und nicht unnötig Energie verschwenden. Die regelmäßigen Inspektionen schaffen nicht nur Transparenz über den Zustand der Anlagen, sondern geben auch wertvolle Hinweise zur Optimierung der Systeme. Betreiber sind damit gefordert, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Energiebilanz zu verbessern und sich somit auf dem Markt als umweltbewusste Akteure zu positionieren.

Die Kombination aus gesetzlicher Verpflichtung und ökologischen Vorteilen macht die energetische Inspektion zu einem entscheidenden Element nachhaltiger Unternehmensstrategien.

Gesetzliche Anforderungen an die energetische Inspektion von Klimaanlagen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der energetischen Inspektion ist die Notwendigkeit, sich den kontinuierlich steigenden Energiepreisen und den verschärften Umweltauflagen anzupassen. Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Eine systematische energetische Inspektion bildet hierbei die Grundlage für strategische Entscheidungen in Bezug auf Investitionen in energieeffiziente Technologien. Durch die Identifizierung von Einsparpotenzialen nicht nur bei der Energieverwendung, sondern auch bei der Wartung und dem Betrieb der Klimaanlagen, wird es möglich, sowohl ökologische als auch ökonomische Ziele zu erreichen.

Unternehmen, die diesen Prozess aktiv gestalten, positionieren sich nicht nur als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit, sondern können auch von staatlichen Förderprogrammen profitieren. Solche Anreize fördern innovative Ansätze und schaffen einen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend umkämpften Markt. Diese Synergieeffekte aus gesetzlicher Konformität und nachhaltiger Praxis sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen.

Fristen für Inspektionspflichten gemäß  §76 GEG 2020

Für die erste energetische Inspektion nach §76 des GEG 2020 ist relevant, in welchem Jahr die Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen in Betrieb genommen oder wesentliche Bauteile erneuert wurden:

Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlichen Bauteile durchzuführen.

Für die erste energetische Überprüfung gemäß §76 des GEG 2020 ist entscheidend, in welchem Jahr die Klimaanlagen sowie die kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen installiert oder wesentliche Komponenten ersetzt wurden: Die Überprüfung muss erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Komponenten erfolgen.

Pflichten für Betreiber von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen

Ein bedarfsgerechter und energieeffizienter Betrieb einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage erfordert regelmäßige Wartung und Kontrolle. Gemäß GEG besteht für Betreiber die Pflicht, solche Anlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt regelmäßig energetisch inspizieren zu lassen.

Befinden sich gleichartige Anlagen in vergleichbaren Nichtwohngebäuden, besteht die Möglichkeit stellvertretend stichprobenweise Inspektionen durchzuführen. Weitere Ausnahmen für Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen in Wohngebäuden sind im §74 des GEG 2020 geregelt.

Gewinnen Sie Rechtssicherheit und erfahren Sie, mit welchen meist einfachsten Maßnahmen Sie die Energieeffizienz Ihrer Klimaanlagen und Ihrer kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen steigern können.

Pflichtbewertung und energetische Inspektion gemäß DIN SPEC 15240 durch die IGIENAIR GmbH

  1. Wir bieten die Pflicht: Wir prüfen und bewerten den Stand der Technik Ihrer Klimaanlagen und Ihrer kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen und bescheinigen Ihnen dies nach Anforderungen §75 GEG 2020. 
  2. Wir führen die energetische Inspektion für einfache Klimaanlagen durch, entsprechend Stufe A der DIN SPEC 15240: 2019-03 für Split- und Multi-Split-Klimaanlagen, VRF Klimaanlagen, reine Kaltwasseranlagen mit einer Nennkälteleistung für den Kältebedarf bis zu 70 Kilowatt. 
  3. Wir führen die energetische Inspektion für Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen durch, entsprechend Stufe B der DIN SPEC 15240: 2019-03 für klimatisierte Nutzungsbereiche und Gebäude, sowie umfangreiche Anlagentechnik mit vielen thermodynamischen Funktionen mit einer Nennkälteleistung für den Kältebedarf von mehr als 70 Kilowatt. Zur Feststellung der Energieeffizienz werden Messungen zu- und abluftseitig je RLT-Gerät für die Parameter Luftvolumenstrom, Wirkleistung an den Ventilatoren, statische Druckerhöhung soweit möglich durchgeführt. 
  4. Zusätzlich bieten wir: Dichtigkeitsmessungen und Messungen der Druckverteilung im RLT Gerät.

Warum IGIENAIR als starken Partner bei Energetischen Inspektionen von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen nach GEG 2020 wählen?

  1. Sie gewinnen Rechtssicherheit: Mit einer Energetischen Inspektion Ihrer Anlagen durch uns werden sämtlichen Prüfanforderungen nach aktuell geltendem Recht erfüllt.
  2. Sie sparen Geld: Unsere Experten haben stets wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Blick, wenn es um mögliche Verbesserungen geht. Das hilft effektiv Energiekosten zu senken.
  3. Sie sichern sich Neutralität: Als unabhängige Sachverständigenorganisation beurteilen und prüfen wir neutral und objektiv.
  4. Sie haben einen kompetenten Partner: Unsere Spezialisten sind erfahrene Ingenieure, die Ihre Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen qualifiziert prüfen und beurteilen.
  5. Sie erhalten rechtliche Klarheit: Durch die Durchführung einer Energetischen Inspektion Ihrer Systeme durch TÜV SÜD werden alle Prüfanforderungen gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
  6. Sie reduzieren Ihre Ausgaben: Unsere Fachleute haben stets wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen im Blick, wenn es um potenzielle Optimierungen geht. Dies trägt dazu bei, die Energiekosten effektiv zu minimieren.
  7. Sie gewährleisten Unabhängigkeit: Als neutrale Experten führen wir Bewertungen und Prüfungen objektiv und unvoreingenommen durch.
  8. Sie profitieren von einem erfahrenen Partner: Unsere Spezialisten sind hochqualifizierte Mitarbeiter, die Ihre Klimaanlagen sowie kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen fachgerecht prüfen und bewerten.

Schreiben Sie uns noch heute,

denn saubere Luft ist das wichtigste Lebensmittel.

Individuelles Angebot anfordern