Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Gültigkeit der Angebote beträgt 3 Monate.

2. Die angegebenen Preise beziehen sich auf Durchführungen an Werktagen, von Montag bis Freitag jeweils von 6:00 bis 21:00 Uhr.
3. Verpflichtungen Igienair GmbH
3.1 Standardmäßig kommt zu Ihnen ein Technikerteam, bestehend aus einem erfahrenen Serviceleiter und einem Assistenten. Nach besonderer schriftlicher Vereinbarung kann die Anzahl der Teams aufgestockt werden.
3.2 Jedes Team verfügt über eigene Geräte und Ausstattung. Jeder Mitarbeiter der Igienair GmbH verfügt über eine eigene angepasste Schutzausrüstung (PSA).
3.3 Unsere Teams wenden die Durchführungsmethoden in Abhängigkeit von den örtlichen Einsatzbegebenheiten sowie den Zugangsmöglichkeiten zu den beschriebenen Anlagen an.
3.4 Die Mitarbeiter der Igienair GmbH erhalten eine branchenbezogene Schulung und werden in regelmäßigen Abständen hinsichtlich der Personensicherheit geschult und sensibilisiert.
3.5 Igienair GmbH verpflichtet sich die Ausrüstungen und Mittel der jeweiligen Art der Anlagen sowie den äußeren Bedingungen auszuwählen und anzupassen
4. Verpflichtungen des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber wird die Räume für die Durchführungen vorbereiten, d.h., alle losen und leicht beweglichen Gegenstände entfernen.
4.2 Der Auftraggeber wird alle eigenen Mitarbeiter in den Durchführungsbereichen  informieren und eventuell notwendige Vorbereitungen zu den Durchführungen veranlassen.
4.3 Um die Fotodokumentation erstellen zu können, muss der Auftraggeber, falls notwendig, rechtzeitig eine Fotogenehmigung beantragen.
4.4 Der Auftraggeber gewährleistet die Versorgung mit Warm- und Kaltwasser
4.5 Der Auftraggeber gewährleistet die Stromversorgung mindestens einphasig 220 V. 16 A.
4.6 Der Auftraggeber schaltet vor unserer Durchführung alle Feuerlösch- und Meldeanlagen ab.
4.7 Der Auftraggeber wird die Igienair GmbH vor Durchführung über den Asbestgehalt von Materialien informieren. Dies gilt auch für den Verdachtsfall.
4.8 Der Auftraggeber wird die Igienair vor Durchführung über Räumlichkeiten informieren, in denen chemische Wirkstoffe insbesondere CMR-Stoffe (krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2) oder Nanopartikel, eingesetzt werden.
4.9 Sofern nicht im Angebot unter Punkt 2 Leistungsbeschreibung schriftlich geregelt, stellt der Auftraggeber die Entsorgung der Reinigungsabfälle bzw. der gesammelten Stoffe sicher. Hierfür stellt der Auftraggeber geeignete Behältnisse zum Sammeln der Stoffe zur Verfügung.
4.10 Sofern nicht im Angebot unter Punkt 2 Leistungsbeschreibung schriftlich geregelt, stellt der Auftraggeber geeignete fahrbare Hebebühnen für Durchführungen ab 3,5m Höhe zur Verfügung.
4.11 Der Auftraggeber gewährleistet Zugänglichkeit und Begehbarkeit seiner Anlagen (auch an abgehängten Lüftungskanälen)
4.12 Sollte lediglich eine Teildurchführung möglich sein, beispielsweise, weil die Anlage durch den Auftraggeber nicht vollständig zugänglich gemacht wird, ist dennoch der vollständige Rechnungsbetrag zu begleichen. Um die Durchführung abzuschließen, ist eine neuerliche Bestellung und Beauftragung des Auftraggebers erforderlich. Der vollständige Rechnungsbetrag wird auch dann fällig, wenn der tatsächliche Auftragsumfang aus einem Grund, den Igienair GmbH nicht zu vertreten hat, geringer ist als in der ursprünglichen Beauftragung.
4.14 Soweit die Anlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt für die Durchführung der Auftragsarbeiten durch Igienair GmbH zur Verfügung steht und sich hierdurch Wartezeiten für das von Igienair GmbH eingesetzte Personal ergeben, werden diese Wartezeiten von Igienair GmbH mit 86€ pro angefangene Stunde pro Mitarbeiter zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Sicherheit
5.1 Der Auftraggeber wird der Igienair GmbH vor Durchführung einen Verantwortlichen benennen. Dieser weist vor Durchführung die Mitarbeiter der Igienair GmbH in die betriebsinterne Unfallprävention ein und händigt dem Serviceleiter der Igienair GmbH einen Präventionsplan aus.
5.2 Der Verantwortliche wird die Mitarbeiter der Igienair GmbH vor Durchführung in die Sicherheitsregeln für Menschen und Material einweisen.
5.3 Igienair GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht im Falle einer Gefahr für Leben, Körper und Gesundheit der Mitarbeiter vor. In diesem Fall behält die Igienair GmbH sich das Recht vor, alle Arbeiten umgehend einzustellen.

6. Planung
6.1 Die Abteilung für den operativen Betrieb der Igienair GmbH nimmt Kontakt mit dem Auftraggeber auf, um mit ihm gemeinsam einen Durchführungstermin für den Einsatz zu vereinbaren.
6.2 Für jeden Einsatz, übersendet die Igienair GmbH dem Auftraggeber eine Bestätigung per Fax oder Email zu den geplanten Arbeiten mit:
– Standortadresse
– Inhalte der Durchführung
– Einsatzdatum und Uhrzeiten
6.3 Eine Terminänderung oder Terminstornierung nehmen wir nur bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin ohne Aufwandsberechnung entgegen.
6.4 Bei Terminstornierungen zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin oder kurzfristiger oder während dem Einsatz, ist die beauftragte Leistung in voller Höhe zu bezahlen.
6.5 Sofern Anlagen oder Räumlichkeiten am Leistungsstandort den unter Punkt 4 “Verpflichtungen des Auftraggebers“ nicht erfüllen, behalten wir uns vor, die beauftragten Leistungen abzubrechen und in vollem Umfang zu berechnen.
7. Versicherung, Haftungsbeschränkung, Ausschlussfrist
7.1 Die Igienair GMBH verfügt über sämtliche, für den Betrieb ihres Geschäftes vorgeschriebenen Versicherungen und wird die Nachweise dafür auf formlose Anfrage erbringen.
7.2 Auf Schadensersatz haftet die Igienair GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Igienair GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zB.: für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Igienair GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
7.4 Sichtbare Schäden, die durch die Ausführung der Auftragsarbeiten durch Igienair GmbH an der Anlage oder Gegenständen des Auftraggebers oder Betreibers oder deren Personal entstanden sind, müssen spätestens 48 Stunden nach Vollendung des Auftrags schriftlich der IGIENAIR GmbH angezeigt werden. Der Auftraggeber wird zur Entdeckung solcher Schäden unmittelbar nach Vollendung des Auftrags durch Igienair GmbH und vor der Abnahme die Anlage inspizieren.
7.5 Ist Gegenstand des Vertrags die Reinigung von Küchenabluft- und Fettkanälen und Abluft-Motoren mittels Nassverfahren, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Küchenabluft- und Fettkanäle wasserdicht sind.
8. Abnahme
Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des Leistungsnachweises. Sie hat im unmittelbaren Anschluss an die Vollendung des Auftrags zu erfolgen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass eine für die Abnahme vertretungsberechtigte Person bei Vollendung des Auftrags für die Abnahme zur Verfügung steht, auch wenn der Zeitpunkt der Auftragsvollendung außerhalb der üblichen Arbeits- und Geschäftszeiten liegt.
9. Gewährleistung
Die Igienair GmbH gewährleistet den vereinbarten Hygienezustand bei Beendigung der Durchführung des Auftrages. Diese Gewährleistung gilt jedoch nur bis zu der Inbetriebnahme der Anlage durch den Auftraggeber und dessen Personal.
Es wird darauf hingewiesen, dass Korrosion zwei Monate nach ihrer Behandlung wieder auftreten kann, weswegen Igienair GmbH die Korrosion- sowie Leckfreiheit nur für einen Zeitraum von zwei Monaten nach Vollendung des Auftrags gewährleisten kann.
10. Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Igienair GmbH verpflichtet sich, keine Ergebnisse, Pläne oder andere Auskünfte der Lastenhefte und auch keine Beobachtungen, die beim Einsatz vor Ort erfolgt sein könnten, an Dritte weiter zu geben.
11. Gerichtsstand
Diese AGB ist Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen abschließen.  Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Igienair GmbH ist D-76275 Ettlingen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
12. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge werden mit Rechnungsstellung fällig und sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

Stand: 01.06.2021